Förderprogramm
Energieförderprogramm
Die Urversammlung der Gemeinde Mörel-Filet hat am 26. November 2014 dem Reglement über die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien zugestimmt.
Das Reglement wurde vom Staatsrat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 homologiert.
Für alle Gesuche von Neubauten und Sanierungen ist eine genaue Abrechnung der in Betracht fallenden Kosten mit Rechnungskopie und der Nachweis der Energieeffizienz gemäss Anhang A einzureichen.
- Reglement Förderung von Energiemassnahmen
- Energieförderprogramm Anhang A
- Antragsformular GEAK Nachweis
- Antragsformular Gebäudehülle
- Antragsformular Heizungsanlagen
- Antragsformular Neubauten
- Verfügungsformular Gebäudehülle
- Verfügungsformular Heizungsanlagen
- Verfügungsformular Neubauten
- Bauherrenmappe Energieberatung Oberwallis
Tipp:
Wussten Sie, dass …? Auf der Website energiefranken.ch finden Sie Informationen zu den meisten verfügbaren Fördergeldern, einschliesslich jener von Drittinstitutionen (z. B. myclimate, klik, effiwatt usw.).