Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sollen die minimalen Lebenskosten derjenigen Personen decken, die Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten beziehen.

Die EL zur AHV/IV unterstehen der eidgenössischen Gesetzgebung. Jeder Kanton hat zur Anwendung der Bundesgesetzgebung kantonale Bestimmungen erlassen und ist zuständig für die Auszahlung der Leistungen.

Jede Person, welche EL zur AHV/IV erhalten möchte, muss auf der AHV-Zweigstelle in Mörel-Filet einen Antrag ausfüllen. Die Zweigstelle überprüft den Antrag, vervollständigt ihn bei Bedarf und leitet ihn an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis weiter. Die EL zur AHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Antrag hin ausgerichtet. Es handelt sich jedoch um einen Anspruch (nicht um eine Sozialhilfe). Die Gewährung von EL ist abhängig von Einkommen/Vermögen und Ausgaben der Antragsteller.

Sämtliche Bezüger von AHV- und IV-Renten erhalten eine erste Information bei der Gewährung der ersten Rente und anschliessend periodisch bei der Rentenbescheinigung für die Steuererklärung, über die Medien und über Plakataushänge in der Gemeinde.

Formulare

Sämtliche nötigen Formulare finden sie hier

AHV-Zweigstelle