Regionales Richteramt

Schlichtung und Versöhnungssitzungen

Der Richter und der Vizerichter werden jeweils alle vier Jahre gewählt und werden vereidigt. Bisher war das Richteramt in allen Gemeinden einzeln organisiert. Im Rahmen des Projekts der interkommunalen Zusammenarbeit wurde beschlossen, ab 2025 ein regionales Richteramt einzuführen. Der Antrag wurde in allen Gemeinden in einem Urnengang angenommen und anschliessend vom Staatsrat homologiert.

Die Schlichtung bildet die wesentlichste Tätigkeit des Gemeinderichters. Unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird ein Zivilverfahren mit der Durchführung einer Versöhnungssitzung vor dem Gemeinderichter eingeleitet.

Handlungsbereich von Gemeinderichter

Die gesetzlichen Aufgaben eines Gemeinderichters sind:

  • Die Eröffnung der letztwilligen Verfügungen und die damit verbundenen Massnahmen
  • Die Massnahmen zur Sicherung des Erbganges, insoweit diese nicht besonderen Behörden zugewiesen sind
  • Die Vertretung des Gläubigers in den in Art. 609, Abs. 1 ZGB (Zivilgesetzbuch) vorgesehenen Fällen
  • Die Siegelung der Erbschaft und die Aufnahme des gewöhnlichen Erbschaftsinventars
  • Die Losbildung bei Nichteinigung der Erben
  • Das Ausstellen von Erbenbescheinigungen
  • Gebäudekontrollen bei Schäden (Rissen) durch Sprengarbeiten
  • Wohnungsübergaben
  • Schlichtungen, Versöhnungssitzungen, usw.

Anfechtbare Urteile des Gemeinderichters sind ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

Kontakt Regionales Richteramt

Richter
Erwin Venetz
079 337 55 77
erwin.venetz@bluewin.ch

Vizerichter
Raban Bürcher
079 724 43 03
raban.bürcher@bluewin.ch