Burgerrat

Legislaturperiode 2025-2028

Die Burgergemeinde Mörel-Filet entstand aus ursprünglich eigenständigen Gemeinden, die erstmals zwischen 1340 und 1373 dokumentiert wurden.

Über Jahrhunderte hinweg prägten Konflikte, gemeinsame Besitzungen sowie wechselnde Reglemente die Beziehungen zwischen Mörel, Filet und Bister, bis es im 19. Jahrhundert zur Trennung von Burger- und Munizipalgemeinden kam.

Im 21. Jahrhundert erfolgte schließlich eine freiwillige Wiedervereinigung der Gemeinden, wodurch alte Verbindungen neu belebt wurden.

Die Entstehung der Gemeinden

In den noch vorhandenen Akten treten die Gemeinden (communitates oder civitates) als selbständige Institutionen erstmals in den Jahren 1340 bis 1373 auf; sie erscheinen zu diesem Zeitpunkt bereits als bestehend. Es scheint, dass sie aus Geteilschaften oder Bauernzünften hervorgegangen sind. Mörel, Filet und Bister waren mit Sicherheit einst eine gemeinsame Geteilschaft gewesen.

Die Bedeutung des Namens Mörel und das wirtschaftliche Umfeld

Der Name Mörel begegnet uns in den Urkunden vom Jahre 1203. Für Mörel war der (über)-lebensnotwendige Raum vor allem die Tunetschalp mit ihren ausgedehnten Weiden und Wäldern, welche Mörel, Filet und Bister gehörten. Trotzdem gab es ständige Streitigkeiten mit dem benachbarten Termen.

Bau und Zerstörung des ersten Gemeindehauses

Laut einer Inschrift wurde das erste Gemeindehaus in Mörel am 1. März 1470 fertig gestellt und durch eine Überschwemmung des Dorfbachs im Jahre 1670 zerstört. 1677 konnte das neue Burgerhaus bezogen werden, welches dann im Jahre 1939 – nach dem Bau des neuen Schulhauses – verkauft wurde.

Verordnungen und Wappen der Burgerschaft Mörel

Die Burgerschaft Mörel hat sich am 19. Februar 1515 eine ausführliche Gemeindeverordnung gegeben und gleichentags auch mit Filet und Bister ein Reglement über die Benutzung der gemeinsamen Wälder vereinbart. Aus jener Zeit stammt auch das Wappen, „ein schwarzer Piffelskopf in weyssem Väld, der Kopf hat zwey Roggenähren auss der Nasen“.

Wirtschaftsreformen und die Bedeutung der Tunetschalp

Ein ausführliches Rechnungsbuch der Burgerschaft Mörel, das heute noch erhalten ist, beginnt mit dem Jahr 1735. Von ausschlaggebender Bedeutung war sicher der Kauf von vielen Privatparzellen auf der Tunetschalp im Jahre 1746 zur Stärkung der wirtschaftlich Schwachen, die immer mehr verdrängt und ausgeschlossen waren. Laut dem „Verzeichnis des Silbergeschirrs im Burgerhaus von Mörel“ vom 30. April 1777 muss die Burgerschaft Mörel recht reich gewesen sein. Wahrscheinlich ging das Silbergeschirr, wie so vieles andere, in der Zeit der Französischen Revolution verloren.

Verordnungen und Rechte in Filet

Die Burgerversammlung von Filet gab sich am 13. September 1699 eine erste Gemeindeverordnung, die 70 Jahre später sehr umfassend erweitert wurde. 1706 einigten sich Mörel und Filet über die gemeinsamen Burgerrechte.

Trennung und Wiedervereinigung der Burgerschaften

Nach dem grossen Umsturz wurden die Burgerschaften wieder in ihre alten Rechte eingesetzt, sie mussten aber in der neuen Rechtsordnung selber für ihre Finanzen aufkommen, denn im Jahre 1851 wurden erstmals direkte Kantonssteuern eingeführt, denen bald die der Gemeinden folgten. Die französische Einführung der Munizipalität verdrängte von jetzt ab immer stärker die Burgerschaften. Im Jahre 1853 beginnen in Mörel die Munizipalrechnungen. Von da an gehen Gemeinde und Burgergemeinde getrennte Wege. Trotzdem blieb ein sozialer und fortschrittlicher Geist der Burgerschaft erhalten. In den Zeiten grosser wirtschaftlicher Not erhielt die Landwirtschaft wieder einen besseren Stellenwert. Der Besuch der kantonalen Landwirtschaftsausstellung von 1870 wurde allen Burgerfamilien empfohlen und auch bezahlt. Unter der Führung des fortschrittlichen Burgerpräsidenten Alfons de Sepibus beschloss im gleichen Jahr die Burgerversammlung, „in den ‚Bildernehalte‘ wenn möglich einen Weinberg anzulegen und im ‚Salzgäb‘ einen Kastanienwald zu pflanzen“.

Rechtsstreit und gescheiterte Fusion der Gemeinden

Nach einem leidigen Rechtsstreit der beiden Burgerschaften von Mörel und Filet im Jahre 1872 kam es zu einem Dekret des Grossen Rates über den Zusammenschluss der Gemeinden Mörel, Filet und Bister, das unter merkwürdigen Umständen voreilig zustande gekommen war. Am 18. März 1877 beschlossen dann 69 Stimmberechtigte aller 3 Gemeinden mit 66 Stimmen, die diktierte Fusion wieder rückgängig zu machen. Der Grosse Rat nahm das Dekret zurück und die 3 Gemeinden blieben selbständig, wie sie es seit dem 14. Jahrhundert waren. Der Rechtsstreit mit Mörel wurde beigelegt.

Wappen und endgültige Fusion

Die Wappen der früheren Gemeinden und Burgergemeinden von Mörel und Filet und das neue Wappen der fusionierten Einwohner- und Burgergemeinden Mörel-Filet wurden zusammengeführt. Rund 130 Jahre später ist die Kastanienselve im „Salzgäb“ aus dem Jahre 1870 wieder angelegt und die Munizipalitäten und die Burgerschaften von Mörel und Filet haben aus freien Stücken und mit klaren Mehrheiten fusioniert.

Was mal war, ist wieder erstanden und was lange getrennt war, ist nun vereinigt.

Die neue Burgergemeinde Mörel-Filet zählt 155 stimmfähige Burgerinnen und Burger und 22 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Gemeindegebiet und Eigentum

Auf Gebiet der Gemeinde Mörel-Filet hat die Burgergemeinde rund 370 ha Eigentum, auf Gebiet der östlichen Nachbargemeinde Bister etwa 122 ha. Davon sind:

  •  Wald:451 ha
  •  Wildi (unkultiviert):35 ha
  •  Kastanienselve:3 ha
  •  Gewerbe-/Deponiezone 3 ha.

An der Alpgenossenschaft Tunetsch mit einer gesamten Weidefläche von 35 ha hat die Burgergemeinde die Mehrheit der Alprechte.

Gemeindeeigentum und Finanzmanagement

  • Der Werkhof „Eja“, der Sportplatz "Sand" und die Deponie „Hoh’Gricht“ sind vermietet. Diese Mieteinnahmen bilden die finanzielle Basis des Burgerhaushalts.
  • Die Kastanienselve Salzgäb mit dem Begegnungszentrum ist zur Pflege der Cheschtene-Zunft übergeben worden; die rund 2 ha landwirtschaftlich nutzbarer Fläche sind verpachtet.
  • Die Burgergemeinde hat ein Nutzungsrecht im Haus „de Sepibus“; im Pfarreisaal werden die Burgerversammlungen und die Burgerratsitzungen abgehalten. Im Erdgeschoss befinden sich das Archiv, der Burgerkeller und die Dauerausstellung zur Kastanienkultur.
  • Der Burgerstadel auf den „Bilderne“ und die St. Josefkapelle im Ortsteil Filet sind im Eigentum der Burgergemeinde und in der Stiftung der Kapelle auf der Tunetschalp ist die Burgergemeinde Hauptstifterin
  • Die Investitionen der letzten Jahren in den Waldbau, die Alpverbesserung und die Kastanienselve belaufen sich auf etwa Fr. 1'400'000. Die sich daraus ergebenden Restkosten von rund Fr. 300'000 konnten aus eigenen Mittel ohne Verschuldung getragen werden.
  • Die frei verfügbaren jährlichen Mittel für eigene Investitionen oder Beteiligungen betragen rund Fr. 40'000.

Postadresse

Burgergemeinde Mörel-Filet
Postfach 50
3983 Mörel-Filet

Raphael Schmid

Burgerpräsident

Allgemeine Verwaltung und Wald

Armin Venetz

Burgervizepräsident

Burgerschreiber und Alpe Tunetsch

Rosmarie Berchtold

Burgerrätin

Finanzen und Liegenschaften

Vertreter in regionalen Organisationen

Zweckverband Forstrevier Massa

Raphael Schmid, Mörel-Filet
Armin Venetz, Mörel-Filet

Waldwirtschaft Oberwallis

Raphael Schmid, Mörel-Filet

Alpgenossenschaft Tunetsch

Armin Venetz, Mörel-Filet

Stiftungsrat Kapelle Tunetschalp

Alban Albrecht, Mörel-Filet

Cheschtenezunft

Alexandra Imhof, Mörel-Filet