Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Mörel-Filet

Baugesuche in Zuständigkeit der Gemeinde Mörel-Filet sind direkt auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

  • Wohnzonen
  • Kernzonen
  • Gewerbezonen
  • Industriezonen
  • Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
  • Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von drei Hektaren nicht übersteigen

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der vierten Seite des kommunalen Baugesuchsformulares.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung:

Gemeindeverwaltung Mörel-Filet
Furkastrasse 39
3983 Mörel
027 927 28 27
E-Mail: gemeinde@moerel-filet.ch