Bauwesen

Baugesuche

Info: Ein Baugesuch bleibt online solange aufgeschalten bis die 30-tägige Einsprachefrist verstrichen ist und das Gesuch anschliessend bewilligt wurde. 

Baugesuchsteller

Bauvorhaben / Parzelle / im Ort

Veröffentlichung

Coming Home GmbH
Furkastrasse 142
3904 Naters
Umnutzung Büro / Saal in Studios (Erstwohnungen)
Parzelle M461, Plan 3, Breiten
Wohnzone W3
21.04.2023

Alpin Bau Immo AG

Bahnhofstrasse 1

3984 Fiesch

Umbau/Umnutzung Lagerfläche zu Wohnungen

Parzelle M372, Plan 2, Pflanzetta

Wohnzone W4

10.07.2023

Seematter Sandra

Dorfstrasse 21

3938 Ausserberg

Fenster ersetzen

Parzelle M457, Plan 3, Leeschiir

Wohnzone W2

01.09.2023

Walpen Knutti Bernadette

Breiten 67

3983 Mörel

Neubau Unterstand / Garage

Parzelle M407, Plan 3, Breiten

Wohnzone W2 mit Höhenbeschränkung

13.09.2023
 

 

WICHTIG: ab dem 01.01.2023 trat der Artikel 40 des Baugesetz des Kanton Wallis in kraft.

Art. 40 BauG - Planverfasser:
Mit Ausnahme von unbedeutenden Bauten und Anlagen sind künftig sämtliche Baupläne von einem qualifizierten Planverfasser zu erstellen. Diese sind:
- Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschluss im Bauwesen, insbesondere einer Eigenössischen Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer als gleichwertig einzustufenden Schule;
- Inhaber eines Diploms einer Höheren Fachschule für Technik (HF) im Bereich des Bauwesens;
- Inhaber eines eidgenössischen Meisterdiploms oder eines eidgenössischen Fachausweises, der im Bereich des Bauwesens tätig ist;
- Person, welche im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist.

Es ist zu präzisieren, dass, obwohl dieser Begriff in Bst. 4 nicht vorkommt, die Person, die im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist, auch im Bauwesen tätig sein muss.

 

Bau- und Zonenreglement

Die Gemeinde hat dasselbe Baugesuchsformular wie der Kanton Wallis. Dieses kann heruntergeladen respektive elektronisch ausgefüllt werden. Baugesuchsformular Kanton Wallis

Für kleinere An- und Umbauten benötigen wir das Gesuch im Doppel. Der Auszug kann selbst über das Programm vsgis2.ch erstellt werden.

Für Neubauten, welche an den Kanton gesandt werden müssen, ist das Gesuch in 6-facher Ausführung einzureichen. Es ist der Grundbuchauszug und der Plan des Geometers beizulegen. Diese Angaben finden Sie unter der Rubrik "Registerhalter"


ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2018 sind die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzes und der Bauverordnung 2018 anwendbar und haben Vorrang vor dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde.

 

Energieberatung Oberwallis

info@energieberatung-oberwallis.ch

 

Bauherrenmappe Energieberatung Oberwallis