Info: Ein Baugesuch bleibt online solange aufgeschalten bis die 30-tägige Einsprachefrist verstrichen ist und das Gesuch anschliessend bewilligt wurde.
Baugesuchsteller |
Bauvorhaben / Parzelle / im Ort |
Veröffentlichung |
Holzbau AG Furkastrasse 2 3983 Mörel |
Abgeänderte Baueingabe: Neubau 12 EFH, Dachbegrünung und Verkehrskonzept (Zufahrtsstrasse) Parzelle F26,760,761,762,763,764,144,145, Plan 2, Zer Brigga Wohnzone W2D & Wohnzone W3D |
30.08.2024 |
HauSa Immo GmbH Unner Moos 14 3904 Naters |
Neubau von 2 Doppel-Einfamilienhäuser mit Tiefgarage und Abbruch des bestehenden Stallgebäudes Parzelle M272, Plan 5, Überhengert Wohnzone W2B |
26.08.2024 |
Hauser Käthi Gifrisch 2 3983 Filet |
Einbau eines Kaminofens bei EFH Parzelle F331, Plan 2, Gifrisch |
18.09.2024 |
Art. 40 BauG - Planverfasser:
Mit Ausnahme von unbedeutenden Bauten und Anlagen sind künftig sämtliche Baupläne von einem qualifizierten Planverfasser zu erstellen. Diese sind:
- Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschluss im Bauwesen, insbesondere einer Eigenössischen Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer als gleichwertig einzustufenden Schule;
- Inhaber eines Diploms einer Höheren Fachschule für Technik (HF) im Bereich des Bauwesens;
- Inhaber eines eidgenössischen Meisterdiploms oder eines eidgenössischen Fachausweises, der im Bereich des Bauwesens tätig ist;
- Person, welche im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist.
Es ist zu präzisieren, dass, obwohl dieser Begriff in Bst. 4 nicht vorkommt, die Person, die im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist, auch im Bauwesen tätig sein muss.
Die Gemeinde hat dasselbe Baugesuchsformular wie der Kanton Wallis. Dieses kann heruntergeladen respektive elektronisch ausgefüllt werden. Baugesuchsformular Kanton Wallis
Für kleinere An- und Umbauten benötigen wir das Gesuch im Doppel. Der Auszug kann selbst über das Programm vsgis2.ch erstellt werden.
Für Neubauten, welche an den Kanton gesandt werden müssen, ist das Gesuch in 6-facher Ausführung einzureichen. Es ist der Grundbuchauszug und der Plan des Geometers beizulegen. Diese Angaben finden Sie unter der Rubrik "Registerhalter"
ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2018 sind die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzes und der Bauverordnung 2018 anwendbar und haben Vorrang vor dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde.
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Bauherrenmappe Energieberatung Oberwallis