Info: Ein Baugesuch bleibt online solange aufgeschalten bis die 30-tägige Einsprachefrist verstrichen ist und das Gesuch anschliessend bewilligt wurde.
Baugesuchsteller |
Bauvorhaben / Parzelle / im Ort |
Veröffentlichung |
Coming Home GmbH Furkastrasse 142 3904 Naters |
Umnutzung Büro / Saal in Studios (Erstwohnungen) Parzelle M461, Plan 3, Breiten Wohnzone W3 |
21.04.2023 |
Alpin Bau Immo AG Bahnhofstrasse 1 3984 Fiesch |
Umbau/Umnutzung Lagerfläche zu Wohnungen Parzelle M372, Plan 2, Pflanzetta Wohnzone W4 |
10.07.2023 |
Seematter Sandra Dorfstrasse 21 3938 Ausserberg |
Fenster ersetzen Parzelle M457, Plan 3, Leeschiir Wohnzone W2 |
01.09.2023 |
Walpen Knutti Bernadette Breiten 67 3983 Mörel |
Neubau Unterstand / Garage Parzelle M407, Plan 3, Breiten Wohnzone W2 mit Höhenbeschränkung |
13.09.2023 |
Art. 40 BauG - Planverfasser:
Mit Ausnahme von unbedeutenden Bauten und Anlagen sind künftig sämtliche Baupläne von einem qualifizierten Planverfasser zu erstellen. Diese sind:
- Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschluss im Bauwesen, insbesondere einer Eigenössischen Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer als gleichwertig einzustufenden Schule;
- Inhaber eines Diploms einer Höheren Fachschule für Technik (HF) im Bereich des Bauwesens;
- Inhaber eines eidgenössischen Meisterdiploms oder eines eidgenössischen Fachausweises, der im Bereich des Bauwesens tätig ist;
- Person, welche im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist.
Es ist zu präzisieren, dass, obwohl dieser Begriff in Bst. 4 nicht vorkommt, die Person, die im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist, auch im Bauwesen tätig sein muss.
Die Gemeinde hat dasselbe Baugesuchsformular wie der Kanton Wallis. Dieses kann heruntergeladen respektive elektronisch ausgefüllt werden. Baugesuchsformular Kanton Wallis
Für kleinere An- und Umbauten benötigen wir das Gesuch im Doppel. Der Auszug kann selbst über das Programm vsgis2.ch erstellt werden.
Für Neubauten, welche an den Kanton gesandt werden müssen, ist das Gesuch in 6-facher Ausführung einzureichen. Es ist der Grundbuchauszug und der Plan des Geometers beizulegen. Diese Angaben finden Sie unter der Rubrik "Registerhalter"
ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2018 sind die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzes und der Bauverordnung 2018 anwendbar und haben Vorrang vor dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde.
info@energieberatung-oberwallis.ch
Bauherrenmappe Energieberatung Oberwallis