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Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG) – Entscheid der Urversammlung

Der Gemeinderat von Mörel-Filet gibt bekannt, dass die Urversammlung der Gemeinde Mörel-Filet am 25. Juni 2024 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), die bestehenden Planungszonen zu verlängern.

Die bestehenden Planungszonen, beschlossen am 27. August 2019 (Publikation im Amtsblatt vom 13. September 2019) für 5 Jahre, werden mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung um weitere 3 Jahre bis maximal 12. September 2027 verlängert.

Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 1. Mai 2019 genehmigten revidierten kantonalen Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte.

Die von der Verlängerung der Planungszonen betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf einem Plan ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.

Gegen die verfügten Planungszonen, bzw. deren Verlängerung kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publikation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügten Planungszonen und ihre Dauer nicht notwendig oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig seien. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.

Mörel-Filet, 12. Juli 2024 Die Gemeindeverwaltung

  

 

 

SBB Tageskarten (Spartageskarten Gemeinden)

Das Angebot der SBB-Tageskarten wurde infolge Produkteablösung durch die SBB nur noch bis und mit 7. Dezember 2023 angeboten. Seit dem 1. Januar 2024 bieten wir neu sogenannte "Spartageskarten Gemeinde" an. Diese Karten können jedoch nicht mehr online bestellt werden, sondern sind zwingend vor Ort am Schalter der Gemeindekanzlei zu beziehen, da auf ein schweizweites Kontingent zugegriffen wird und die Karten personalisiert (Vor- und Nachname, Geburtstdatum) ausgestellt werden.
Wir freuen uns, Ihnen dieses Angebot somit weiterhin anbieten zu können.
Wir wünschen eine gute Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr.

 

 

 

Tunetsch: Die Tunetschstrasse ist aktuell geöffnet.

Die Tunetschstrasse ist seit Donnerstag, 18. April 2024 wieder geöffnet.