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Raumplanung
Werte Bevölkerung und Interessierte der Gemeinde Mörel-Filet,
nachfolgend finden Sie die offizielle Ausschreibung der Gesamtrevision Nutzungsplan. Die Ausschreibung wurde zugleich per 29. Juni 2023 auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Gesamtrevision Nutzungsplanung – Mitwirkungsverfahren
Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) veröffentlicht die Gemeinde Mörel-Filet den Vorentwurf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung während 30 Tagen. Interessierte Personen können ab dem 29. Juni 2023 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Während dieser Frist hat jedermann die Gelegenheit schriftliche Vorschläge an die Gemeinde einzureichen.
Mörel-Filet, 28. Juni 2023 Die Gemeindeverwaltung
Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Zonennutzungsplan sowie das Bau- und Zonenreglement:
Zonennutzungsplan
Bau- und Zonenreglement
Infobroschüre Frühjahr 2023
Die aktuelle Ausgabe unserer Infobroschüre können Sie HIER lesen, viel Spass!
Tunetsch: Die Tunetschstrasse ist aktuell geöffnet.
Die Tunetschstrasse wurde pünktlich zum Osterfest am Karfreitag, 7. April geöffnet und bleibt bis zu den Wintermonaten geöffnet.
Kurzristige Schliessung in Bezug auf die Wintersperre ist nach entsprechenden Schneemengen jederzeit möglich. Informieren Sie sich somit aktuell bei der Gemeindekanzlei.
Gebäudeinventarisierung
Information an die Einwohnerinnen und Einwohner
Gebäudeinventar
Gestützt auf die Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz des Kantons Wallis haben die Gemeinden In Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachstelle ein Inventar über die schützens-werten Objekte von kommunaler Bedeutung zu erstellen (Art. 8 kNHG).
Diese Arbeit wird von der Gemeinde Mörel-Filet nun gestartet. Gemäss kantonalem Leitfaden um-fasst dies die Aufnahme und Klassierung aller Gebäude, welche sich innerhalb der Bauzone befin-den unter anderem in der Dorfkernzone und vereinzelten älterer Baugruppen in der Wohnzone.
Zum Verfahren
Alle Gebäude innerhalb dieses vom Gemeinderat festgelegten Perimeters (vgl. Beilageplan) wer-den erfasst und klassiert (gemäss Art. 9ff des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes). Diese Klassierung hält fest, ob es sich um erhaltenswerte oder schützenswerte Gebäude handelt.
Das Verfahren sieht vor, dass die Klassierungsentwürfe von der Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe (DIB) zur Vormeinung vorgelegt werden. Anschliessend werden die Gebäude mit der Klassierung öffentlich aufgelegt. Für jede Klassierung werden auch bestimmte Vorschriften im Bau- und Zonenreglement verfasst.
Auswirkungen
Durch die Klassierung sollen ortsbildprägende Bauten im Dorf festgehalten und geschützt werden. Diese zusätzlichen Vorschriften mögen für betroffene EigentümerInnen als Einschränkung wahrge-nommen werden, für unser Dorf als Tourismusstandort bilden diese Gebäude jedoch einen wichti-gen Bestandteil, welchen es sich zu schützen lohnt. Des Weiteren bietet der Schutzstatus gemäss den Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetz (Art. 9 ZWG) auch die Möglichkeit der Umnutzung als Zweitwohnung (insbesondere von Ökonomiegebäuden) unter Wahrung der ursprünglichen Identität des Gebäudes.
Bis zum Abschluss der Arbeiten werden vorzeitige Unterschutzstellungen nur noch in Einzelfällen bearbeitet werden können.
Nächste Schritte
Für diese Arbeit wurde das Büro PlanA+ in Brig beauftragt. Mit den Aufnahmen wird demnächst gestartet (dies beinhaltet auch die Fotoaufnahme der Gebäude). Vor der Auflage werden in einer Infoveranstaltung das Verfahren und die Auswirkungen der Bevölkerung vorgestellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.